Wir füllen den amtlichen Vordruck (ZP 2) automatisch mit deinen Angaben aus, ermitteln dein zuständiges Gericht und schicken dir den fertigen Antrag per E-Mail. Du druckst, unterschreibst und reichst ihn ein.
Kein Behördensprech, keine Formulare zum selbst ausfüllen. Du beantwortest verständliche Fragen — wir machen den Rest.
Du wählst, worum es geht: Scheidung, Streit mit Vermieter, Forderung, Arbeitsverhältnis, Bürgergeld oder andere. Bei Geldforderungen fragen wir nach dem Streitwert. Anhand der Postleitzahl ermitteln wir automatisch dein zuständiges Gericht (Amts-, Land-, Arbeits- oder Sozialgericht).
Du gibst dein Einkommen, deine Abzüge (Miete, Versicherungen, Schulden) und Vermögen an. Wir rechnen nach § 115 ZPO mit den aktuellen Freibeträgen 2026 durch — und sagen dir, ob du PKH ohne oder mit Raten bekommst.
Du gibst deine Personalien ein, bestellst zahlungspflichtig. Wir generieren den vollständig ausgefüllten Vordruck ZP 2 und schicken ihn dir innerhalb von Minuten als PDF per E-Mail. Du druckst, unterschreibst, schickst ihn ans Gericht.
Prozesskostenhilfe (PKH) ist staatliche Unterstützung für Menschen, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können. Sie ist in §§ 114–127a ZPO geregelt und wurde 1980 eingeführt, um den Zugang zur Justiz auch für Geringverdiener sicherzustellen. In Familiensachen heißt sie technisch Verfahrenskostenhilfe (VKH), die Voraussetzungen sind aber identisch.
Wenn dir PKH bewilligt wird, übernimmt der Staat die Gerichtskosten und die gesetzlichen Anwaltsgebühren — entweder vollständig oder du zahlst sie in monatlichen Raten zurück. Mehr als 48 Raten musst du nie leisten, selbst wenn die Verfahrenskosten höher liegen.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Diese Beträge werden von deinem Einkommen abgezogen, bevor geprüft wird, ob du PKH bekommst:
| Position | Monatlicher Freibetrag |
|---|---|
| Antragsteller / Ehegatte (je Person) | 619 € |
| Erwerbstätigenbonus (wenn berufstätig) | + 282 € |
| Sonstige volljährige Unterhaltsberechtigte | 496 € |
| Jugendliche 14–17 Jahre | 518 € |
| Kinder 6–13 Jahre | 429 € |
| Kinder 0–5 Jahre | 393 € |
Dazu werden deine Warmmiete, deine angemessenen Versicherungen, deine Werbungskosten, deine Schuldenraten und gezahlter Unterhalt abgezogen. Vom Vermögen sind 10.000 € Schonbetrag frei (plus 10.000 € für nicht getrennt lebenden Partner und 500 € je Unterhaltsberechtigtem).
Wenn nach Abzug aller Freibeträge und Belastungen noch Einkommen übrig bleibt, ergibt sich daraus die monatliche Rate:
Insgesamt sind maximal 48 Monatsraten zu leisten.
Alle Eingaben bleiben in deinem Browser, bis du auf „Zahlungspflichtig bestellen" klickst. Wir speichern erst dann, wenn du den Vertragsabschluss bestätigst.
Wir bestimmen damit das sachlich und örtlich zuständige Gericht für deinen Antrag.
Kein Abo, kein Kleingedrucktes, keine versteckten Kosten.
Welcher passt zu deiner Situation?
| Selbst beim Gericht | Anwalt beauftragen | prozesskostenhilfe.de | |
|---|---|---|---|
| Zeitaufwand für dich | 1–3 Stunden | 1–2 Wochen Wartezeit | 5 Minuten |
| Kosten | kostenlos | 200–800 € | 19,90 € |
| Fehlerquote | hoch (Behördensprache) | sehr niedrig | niedrig (automatisiert) |
| Zuständiges Gericht automatisch | nein | ja | ja |
| Aktuelle Freibeträge 2026 | selbst recherchieren | ja | ja |
| Anspruchsprüfung vorab | nein | ja | ja |
| Anwaltliche Beratung zur Erfolgsaussicht | nein | ja | nein |
Wir ersetzen keinen Anwalt. Wir machen den Antrag schnell und richtig. Bei komplexen Erfolgsaussichten-Fragen ist ein Anwalt die bessere Wahl.
Prozesskostenhilfe ist staatliche Unterstützung für Menschen, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können. Sie ist in §§ 114–127a ZPO geregelt und wurde 1980 als Sozialhilfeleistung für den Rechtszugang eingeführt.
Bewilligt das Gericht dir PKH, übernimmt der Staat die Gerichtskosten und die gesetzlichen Anwaltsgebühren — entweder ganz, oder du zahlst sie in monatlichen Raten zurück. In Familiensachen heißt es technisch Verfahrenskostenhilfe (VKH), die Regeln sind dieselben.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Bedürftigkeit — Dein einzusetzendes Einkommen (Einkommen minus Freibeträge minus Belastungen) reicht nicht aus, die Verfahrenskosten zu tragen. Vermögen über dem Schonbetrag von 10.000 € musst du vorrangig einsetzen.
2. Erfolgsaussicht — Dein Anliegen muss eine realistische Chance haben. Das Gericht prüft nur summarisch — es genügt, dass dein Vorbringen nicht von vornherein aussichtslos ist.
3. Keine Mutwilligkeit — Du verfolgst kein offenkundig rechtsmissbräuchliches Ziel.
Das hängt von deinem einzusetzenden Einkommen ab:
Unter 20 €: Vollständige PKH, keine Rückzahlung. Der Staat trägt alle Kosten.
Bis 600 €: Monatliche Rate = einzusetzendes Einkommen ÷ 2. Maximal 48 Raten.
Über 600 €: 300 € + jeder Euro über 600 €. Maximal 48 Raten.
Verbessert sich deine wirtschaftliche Lage in den nächsten 4 Jahren wesentlich, kann das Gericht die Raten anheben. Verschlechtert sie sich, kannst du Antrag auf Senkung stellen.
Das Gericht entscheidet meist innerhalb von 2–6 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags. Fehlen Belege, kann es deutlich länger dauern — deshalb ist es wichtig, dass du alle nachgewiesenen Belege durchnummeriert beifügst (Lohnabrechnung, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Versicherungsnachweise).
In Eilsachen (z. B. einstweiliger Rechtsschutz) entscheidet das Gericht oft binnen Tagen mit.
Beratungshilfe deckt anwaltliche Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens ab — du holst dir rechtlichen Rat, ohne dass es zur Klage kommt. Sie wird beim Amtsgericht beantragt und kostet eine pauschale Gebühr von 15 €.
Prozesskostenhilfe greift, sobald ein Verfahren bei Gericht läuft. Sie übernimmt Gerichtskosten und Anwaltsvergütung im laufenden Prozess.
Tipp: Hol dir erst Beratungshilfe, lass dich beraten, und dann beantrage PKH für die eigentliche Klage.
Ja, allerdings heißt sie dort Verfahrenskostenhilfe (VKH). Die Voraussetzungen und Berechnungsmethoden sind absolut identisch. Unser Service deckt VKH gleichermaßen ab — wir leiten dich automatisch zum richtigen Familiengericht.
Nein, den PKH-Antrag kannst du selbst stellen — er ist ein eigenständiger Antrag und steht jedem offen. Erst wenn du eine Klage einreichen willst, brauchst du je nach Streitwert einen Anwalt (vor dem Landgericht ab 5.000 € Anwaltszwang).
Wenn PKH bewilligt wird, übernimmt sie auch die Anwaltskosten — du kannst dir also einen Anwalt nehmen, sobald die Bewilligung da ist.
Nein. PKH wirkt ab dem Tag, an dem dein vollständiger Antrag beim Gericht eingeht — nicht früher. Wenn du also eine Klage einreichst, solltest du den PKH-Antrag gleichzeitig oder vorher einreichen, sonst trägst du die bis dahin entstandenen Kosten selbst.
Das Gericht, vor dem dein Hauptverfahren stattfindet (oder stattfinden soll). Bei Familiensachen ist es immer das Familiengericht beim Amtsgericht, bei Mietsachen das Amtsgericht am Ort der Wohnung, bei Geldforderungen je nach Streitwert das Amts- oder Landgericht.
Unser Wizard ermittelt das automatisch aus deinen Angaben — wir haben alle 668 deutschen Amtsgerichte, 115 Landgerichte, 24 OLGe, 106 Arbeitsgerichte, 68 Sozialgerichte, 51 Verwaltungsgerichte und 18 Finanzgerichte in der Datenbank.
Wir rechnen nach der amtlichen Methode des § 115 ZPO mit den aktuellen Freibeträgen 2026 (PKHB 2026, BGBl. 2025 I Nr. 360). Das ist dieselbe Formel, die das Gericht selbst anwendet.
Trotzdem: Unsere Anspruchsprüfung ist eine unverbindliche Orientierung. Die endgültige Entscheidung trifft das Gericht im Einzelfall und kann ggf. zusätzliche Aspekte würdigen (z. B. besondere Belastungen wegen Behinderung, individuelle Lebenssituation).
Sobald du auf „Zahlungspflichtig bestellen" klickst, generieren wir innerhalb von Sekunden den vollständig ausgefüllten Vordruck ZP 2. Du erhältst zwei E-Mails:
1. Antrag-Mail (sofort) — Der PDF-Antrag im Anhang. Du druckst, unterschreibst und schickst ihn ans Gericht.
2. Rechnungs-Mail (binnen 24h) — Die Rechnung über 19,90 € inkl. USt., zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Bei Fragen meldest du dich unter support@prozesskostenhilfe.de — wir antworten meist binnen 24h.
Deine Daten sind sensibel — wir behandeln sie entsprechend.
Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in der EU verarbeitet (Cloudflare EU, AWS eu-central-1 für E-Mail).
TLS 1.3 + HSTS für alle Verbindungen. Deine Eingaben verlassen den Browser erst beim finalen Bestellschritt.
AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung wurden von einem Fachanwalt geprüft.
Wir nutzen den Original-Vordruck ZP 2 des Bundesministeriums der Justiz — Stand 2026.