Amtlicher PKH-Antrag · ab 15,00 €

Staatliche Rechtshilfe beantragen – schnell, fehlerfrei und ohne Beamtendeutsch.

Schluss mit komplizierten Amtsformularen. Unser digitaler Assistent führt dich in 10 Minuten Schritt für Schritt durch den Antrag. Amtlich anerkannt, sicher und geprüft. Für PKH (Gerichtsverfahren) und Beratungshilfe (Anwaltskosten).

Datenschutz nach deutschem Standard Inklusive Ausfüll-Garantie Bezahlung auf Rechnung — erst ganz zum Schluss
So funktioniert es
Drei Schritte zum fertigen Antrag
1
Rechtssache angeben Worum geht es? Scheidung, Miete, Schulden — wir finden dein Gericht.
2
Anspruch berechnen Wir prüfen nach § 115 ZPO, ob du PKH bekommst und mit welcher Rate.
3
Antrag erhalten Personalien angeben, bestellen, PDF per E-Mail.
Amtlicher Vordruck ZP 2 Original-Formular des Bundesjustizministeriums
668 deutsche Amtsgerichte Mit Landgericht, OLG, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgericht
Anwaltlich geprüfter Prozess Vorlage, AGB und Widerrufsbelehrung von einem Anwalt geprüft

Welcher Antrag ist für dich der richtige?

Es gibt zwei staatliche Hilfen — wir machen sie beide. Wähle, was zu deiner Situation passt.

Außergerichtliche Hilfe

Beratungshilfe-Schein

Du brauchst einen Anwalt für ein Beratungsgespräch, einen Brief oder eine Verhandlung — aber es gibt noch keinen Gerichtstermin.

  • Ärger mit dem Vermieter
  • Kündigung prüfen lassen
  • Unberechtigte Rechnungen abwehren
  • Inkasso-Forderung prüfen
15,00 €
inkl. 19 % MwSt. (2,39 €) · einmaliger Festpreis
Beratungshilfe starten →
Verfahren vor Gericht

Prozesskostenhilfe (PKH)

Du hast bereits eine Klage erhalten, willst selbst klagen oder es läuft schon ein Verfahren (z.B. Scheidung).

  • Gerichtliche Scheidung
  • Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
  • Klage gegen Bürgergeld-Bescheid
  • Mietrechtsklage
19,90 €
inkl. 19 % MwSt. (3,18 €) · einmaliger Festpreis
PKH-Antrag starten →

So bekommst du deinen PKH-Antrag

Kein Behördensprech, keine Formulare zum selbst ausfüllen. Du beantwortest verständliche Fragen — wir machen den Rest.

1

Rechtssache angeben

Du wählst, worum es geht: Scheidung, Streit mit Vermieter, Forderung, Arbeitsverhältnis, Bürgergeld oder andere. Bei Geldforderungen fragen wir nach dem Streitwert. Anhand der Postleitzahl ermitteln wir automatisch dein zuständiges Gericht (Amts-, Land-, Arbeits- oder Sozialgericht).

2

Anspruch berechnen

Du gibst dein Einkommen, deine Abzüge (Miete, Versicherungen, Schulden) und Vermögen an. Wir rechnen nach § 115 ZPO mit den aktuellen Freibeträgen 2026 durch — und sagen dir, ob du PKH ohne oder mit Raten bekommst.

3

Antrag erhalten

Du gibst deine Personalien ein, bestellst zahlungspflichtig. Wir generieren den vollständig ausgefüllten Vordruck ZP 2 und schicken ihn dir innerhalb von Minuten als PDF per E-Mail. Du druckst, unterschreibst, schickst ihn ans Gericht.

Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe (PKH) ist staatliche Unterstützung für Menschen, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können. Sie ist in §§ 114–127a ZPO geregelt und wurde 1980 eingeführt, um den Zugang zur Justiz auch für Geringverdiener sicherzustellen. In Familiensachen heißt sie technisch Verfahrenskostenhilfe (VKH), die Voraussetzungen sind aber identisch.

Wenn dir PKH bewilligt wird, übernimmt der Staat die Gerichtskosten und die gesetzlichen Anwaltsgebühren — entweder vollständig oder du zahlst sie in monatlichen Raten zurück. Mehr als 48 Raten musst du nie leisten, selbst wenn die Verfahrenskosten höher liegen.

Wer hat Anspruch auf PKH?

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Freibeträge ab 1. Januar 2026 (PKHB 2026)

Diese Beträge werden von deinem Einkommen abgezogen, bevor geprüft wird, ob du PKH bekommst:

PositionMonatlicher Freibetrag
Antragsteller / Ehegatte (je Person)619 €
Erwerbstätigenbonus (wenn berufstätig)+ 282 €
Sonstige volljährige Unterhaltsberechtigte496 €
Jugendliche 14–17 Jahre518 €
Kinder 6–13 Jahre429 €
Kinder 0–5 Jahre393 €

Dazu werden deine Warmmiete, deine angemessenen Versicherungen, deine Werbungskosten, deine Schuldenraten und gezahlter Unterhalt abgezogen. Vom Vermögen sind 10.000 € Schonbetrag frei (plus 10.000 € für nicht getrennt lebenden Partner und 500 € je Unterhaltsberechtigtem).

Wie wird die Rate berechnet (§ 115 Abs. 2 ZPO)?

Wenn nach Abzug aller Freibeträge und Belastungen noch Einkommen übrig bleibt, ergibt sich daraus die monatliche Rate:

Insgesamt sind maximal 48 Monatsraten zu leisten.

Dein Antrag in 3 Schritten

Alle Eingaben bleiben in deinem Browser, bis du auf „Zahlungspflichtig bestellen" klickst. Wir speichern erst dann, wenn du den Vertragsabschluss bestätigst.

1. Rechtssache & Gericht
2. Einkommensprüfung
3. Antrag bestellen
Schritt 1 · Rechtssache

Worum geht es bei deinem Anliegen? DB wird geladen...

Wir bestimmen damit das sachlich und örtlich zuständige Gericht für deinen Antrag.

Drei Wege zum Antrag — was kostet was?

Du hast immer die Wahl. Hier siehst du ehrlich, was du in welchem Weg kriegst.

A · Selbst

Formular selbst ausfüllen

0 €

+ Gratis

Die PDFs der Gerichte sind kostenlos verfügbar.

− Aufwand & Risiko

Mehrseitiges Beamtendeutsch, Belege selbst zusammenstellen, Risiko Formfehler oder Unvollständigkeit. Ein Fehler — Antrag liegt wochenlang oder wird abgelehnt.

Empfohlen
B · Unser Service

Digital ausfüllen lassen

15,00 € (BerHG)
19,90 € (PKH)

+ Keine Bürokratie

Einfache Fragen statt Behördensprech. Automatische Vollständigkeits-Prüfung. PDF in deinem Postfach in 5 Min.

~ Was wir nicht tun

Wir füllen das Formular aus. Wir beraten nicht über Erfolgsaussichten und ersetzen keinen Anwalt.

C · Anwalt

Direkt zum Anwalt

bis ~226 € isoliert
oder nur 15 € mit BerHG

+ Volle Beratung

Echte rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten. Strategie, Schriftsätze, Vertretung. Bei laufendem Hauptverfahren faktisch inklusive (bei PKH-Bewilligung trägt Staatskasse).

~ Tipp

Beantrage zuerst bei uns die Beratungshilfe — der Anwalt darf dann für die gesamte Beratung nur 15 € Eigenanteil nehmen.

Transparenter Festpreis

Kein Abo, kein Kleingedrucktes, keine versteckten Kosten.

Einmalpreis
19,90 €
pro PKH-Antrag · inkl. 3,18 € MwSt. (19 %) · Rechnungsstellung
  • Ermittlung des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts
  • Anspruchsprüfung nach § 115 ZPO mit Freibeträgen 2026
  • Vollständig ausgefüllter amtlicher Vordruck ZP 2 (4 Seiten) als PDF
  • Versand des Antrags per E-Mail nach Eingabe
  • Rechnung als PDF mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Audit-Sicherung: dein Antrag bleibt 4 Wochen auf unseren EU-Servern abrufbar
Jetzt Antrag erstellen

Drei Wege zum PKH-Antrag

Welcher passt zu deiner Situation?

Selbst beim Gericht Anwalt beauftragen prozesskostenhilfe.de
Zeitaufwand für dich1–3 Stunden1–2 Wochen Wartezeitca. 5 Minuten Bearbeitungszeit
Kostenkostenlos200–800 €19,90 €
Fehlerquotehoch (Behördensprache)sehr niedrigniedrig (automatisiert)
Zuständiges Gericht automatischneinjaja
Aktuelle Freibeträge 2026selbst recherchierenjaja
Anspruchsprüfung vorabneinjaja
Anwaltliche Beratung zur Erfolgsaussichtneinjanein

Wir ersetzen keinen Anwalt. Wir machen den Antrag schnell und richtig. Bei komplexen Erfolgsaussichten-Fragen ist ein Anwalt die bessere Wahl.

Häufige Fragen

Was ist Prozesskostenhilfe (PKH) genau?

Prozesskostenhilfe ist staatliche Unterstützung für Menschen, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können. Sie ist in §§ 114–127a ZPO geregelt und wurde 1980 als Sozialhilfeleistung für den Rechtszugang eingeführt.

Bewilligt das Gericht dir PKH, übernimmt der Staat die Gerichtskosten und die gesetzlichen Anwaltsgebühren — entweder ganz, oder du zahlst sie in monatlichen Raten zurück. In Familiensachen heißt es technisch Verfahrenskostenhilfe (VKH), die Regeln sind dieselben.

Wer hat Anspruch auf PKH?

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Bedürftigkeit — Dein einzusetzendes Einkommen (Einkommen minus Freibeträge minus Belastungen) reicht nicht aus, die Verfahrenskosten zu tragen. Vermögen über dem Schonbetrag von 10.000 € musst du vorrangig einsetzen.

2. Erfolgsaussicht — Dein Anliegen muss eine realistische Chance haben. Das Gericht prüft nur summarisch — es genügt, dass dein Vorbringen nicht von vornherein aussichtslos ist.

3. Keine Mutwilligkeit — Du verfolgst kein offenkundig rechtsmissbräuchliches Ziel.

Was kostet mich die PKH? Muss ich zurückzahlen?

Das hängt von deinem einzusetzenden Einkommen ab:

Unter 20 €: Vollständige PKH, keine Rückzahlung. Der Staat trägt alle Kosten.

Bis 600 €: Monatliche Rate = einzusetzendes Einkommen ÷ 2. Maximal 48 Raten.

Über 600 €: 300 € + jeder Euro über 600 €. Maximal 48 Raten.

Verbessert sich deine wirtschaftliche Lage in den nächsten 4 Jahren wesentlich, kann das Gericht die Raten anheben. Verschlechtert sie sich, kannst du Antrag auf Senkung stellen.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Das Gericht entscheidet meist innerhalb von 2–6 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags. Fehlen Belege, kann es deutlich länger dauern — deshalb ist es wichtig, dass du alle nachgewiesenen Belege durchnummeriert beifügst (Lohnabrechnung, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Versicherungsnachweise).

In Eilsachen (z. B. einstweiliger Rechtsschutz) entscheidet das Gericht oft binnen Tagen mit.

Was ist der Unterschied zur Beratungshilfe?

Beratungshilfe deckt anwaltliche Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens ab — du holst dir rechtlichen Rat, ohne dass es zur Klage kommt. Sie wird beim Amtsgericht beantragt und kostet eine pauschale Gebühr von 15 €.

Prozesskostenhilfe greift, sobald ein Verfahren bei Gericht läuft. Sie übernimmt Gerichtskosten und Anwaltsvergütung im laufenden Prozess.

Tipp: Hol dir erst Beratungshilfe, lass dich beraten, und dann beantrage PKH für die eigentliche Klage.

Gilt PKH auch für Scheidung und Familiensachen?

Ja, allerdings heißt sie dort Verfahrenskostenhilfe (VKH). Die Voraussetzungen und Berechnungsmethoden sind absolut identisch. Unser Service deckt VKH gleichermaßen ab — wir leiten dich automatisch zum richtigen Familiengericht.

Brauche ich für den PKH-Antrag schon einen Anwalt?

Nein, den PKH-Antrag kannst du selbst stellen — er ist ein eigenständiger Antrag und steht jedem offen. Erst wenn du eine Klage einreichen willst, brauchst du je nach Streitwert einen Anwalt (vor dem Landgericht ab 5.000 € Anwaltszwang).

Wenn PKH bewilligt wird, übernimmt sie auch die Anwaltskosten — du kannst dir also einen Anwalt nehmen, sobald die Bewilligung da ist.

Kann ich PKH rückwirkend beantragen?

Nein. PKH wirkt ab dem Tag, an dem dein vollständiger Antrag beim Gericht eingeht — nicht früher. Wenn du also eine Klage einreichst, solltest du den PKH-Antrag gleichzeitig oder vorher einreichen, sonst trägst du die bis dahin entstandenen Kosten selbst.

Welches Gericht ist für meinen Antrag zuständig?

Das Gericht, vor dem dein Hauptverfahren stattfindet (oder stattfinden soll). Bei Familiensachen ist es immer das Familiengericht beim Amtsgericht, bei Mietsachen das Amtsgericht am Ort der Wohnung, bei Geldforderungen je nach Streitwert das Amts- oder Landgericht.

Unser Wizard ermittelt das automatisch aus deinen Angaben — wir haben alle 668 deutschen Amtsgerichte, 115 Landgerichte, 24 OLGe, 106 Arbeitsgerichte, 68 Sozialgerichte, 51 Verwaltungsgerichte und 18 Finanzgerichte in der Datenbank.

Wie verlässlich sind die Berechnungen?

Wir rechnen nach der amtlichen Methode des § 115 ZPO mit den aktuellen Freibeträgen 2026 (PKHB 2026, BGBl. 2025 I Nr. 360). Das ist dieselbe Formel, die das Gericht selbst anwendet.

Trotzdem: Unsere Anspruchsprüfung ist eine unverbindliche Orientierung. Die endgültige Entscheidung trifft das Gericht im Einzelfall und kann ggf. zusätzliche Aspekte würdigen (z. B. besondere Belastungen wegen Behinderung, individuelle Lebenssituation).

Was passiert nach der Bestellung?

Sobald du auf „Zahlungspflichtig bestellen" klickst, generieren wir innerhalb von Sekunden den vollständig ausgefüllten Vordruck ZP 2. Du erhältst zwei E-Mails:

1. Antrag-Mail (sofort) — Der PDF-Antrag im Anhang. Du druckst, unterschreibst und schickst ihn ans Gericht.

2. Rechnungs-Mail (binnen 24h) — Die Rechnung über 19,90 € (inkl. 3,18 € MwSt.), zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Bei Fragen meldest du dich unter [email protected] — wir antworten meist binnen 24h.

Sind die Formulare nicht kostenlos vom Gericht?

Ja, die offiziellen PDFs des Bundesministeriums der Justiz sind kostenlos verfügbar. Wir lassen uns nicht für das Formular bezahlen, sondern für den digitalen Übersetzungsservice, die automatische Fehler- und Vollständigkeitsprüfung, die Ermittlung des zuständigen Gerichts und die Zeitersparnis. Du sparst dir mehrere Stunden Beamtendeutsch.

Ist mein Geld weg, wenn das Gericht den Antrag ablehnt?

Unser Service stellt sicher, dass dein Antrag formal absolut fehlerfrei beim Gericht eingereicht wird — alle Pflichtfelder ausgefüllt, das richtige Gericht ermittelt, die Beträge korrekt eingetragen.

Eine Garantie für die inhaltliche Entscheidung des Gerichts darf rechtlich niemand geben. Ob das Gericht im Einzelfall bewilligt oder ablehnt, hängt von deiner persönlichen wirtschaftlichen Lage und der rechtlichen Bewertung deines Falls ab. Das sind Dinge, über die nur das Gericht entscheidet.

Sind meine Daten sicher?

Ja. Alle Übertragungen sind via SSL/TLS verschlüsselt. Wir verarbeiten deine Daten DSGVO-konform ausschließlich auf EU-Servern (Cloudflare Amsterdam für Web/Datenbank, AWS Frankfurt für E-Mail-Versand). Deine Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen automatisch gelöscht. Details siehst du in unserer Datenschutzerklärung.

Datenschutz & Sicherheit

Deine Daten sind sensibel — wir behandeln sie entsprechend.

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EU-Datenresidenz

Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in der EU verarbeitet (Cloudflare EU, AWS eu-central-1 für E-Mail).

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Verschlüsselte Übertragung

TLS 1.3 + HSTS für alle Verbindungen. Deine Eingaben verlassen den Browser erst beim finalen Bestellschritt.

⚖️

Anwaltlich geprüfter Prozess

AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung wurden von einem Fachanwalt geprüft.

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Amtlicher Vordruck

Wir nutzen den Original-Vordruck ZP 2 des Bundesministeriums der Justiz — Stand 2026.

Rechtlicher Hinweis: prozesskostenhilfe.de ist ein Angebot der NLTS Global Analytics s.r.o. Wir bieten einen rein technischen Ausfüllservice für behördliche Formulare an. Wir führen keine Rechtsberatung durch, prüfen keine rechtlichen Erfolgsaussichten von Klagen und ersetzen nicht die strategische Beratung durch einen Rechtsanwalt.